Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor
Das bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Ziel ist nach Angaben des Ministeriums, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern.
Geplante Speicherpflicht und neues Ermittlungsinstrument
der Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen ihrer Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahren. Dadurch sollen digitale Spuren länger verfügbar bleiben und Ermittlungen erleichtert werden.
zudem enthält der Gesetzentwurf ein neues Ermittlungsinstrument, die sogenannte Sicherungsanordnung. Sie soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.
Aussagen von Bundesjustizministerin Hubig
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Kriminalität im Internet müsse wirksamer bekämpft werden, da Täter oft ungestraft davonkämen. Dies gelte insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. Die Speicherung von IP-Adressen könne den Ermittlern nach ihren Angaben entscheidend helfen, da digitale Spuren so auch später noch verfolgt werden könnten, wenn dies für die Aufklärung einer Straftat erforderlich sei.
Erleichterung der Funkzellenabfrage und weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 30. Januar 2026 Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.











