Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen
SPD und Union haben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorgelegtEntwurf für Gesetz zur Speicherung von IP-adressen vorgelegt
SPD und Union haben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Entwurf für ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen vorgelegt. Künftig sollen Internetanbieter diese Daten drei Monate lang speichern müssen. Dies berichtet die „Bild am Sonntag“.
Umfang der geplanten datenspeicherung
Den Angaben zufolge liegt die Federführung für den Gesetzentwurf bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Vorgesehen ist, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“ als „eindeutige Kennung des Anschlusses“ sowie „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ und weitere Daten für mindestens drei Monate speichern.
Die Bundesregierung will mit der Speicherung von IP-Adressen verstärkt gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle vorgehen.
Weiteres Verfahren im gesetzgebungsprozess
Das Papier wurde am freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll der Gesetzentwurf im Bundestag beschlossen werden.
Äußerungen von justizministerin Hubig
Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem hass im netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. „Das wollen wir ändern“, erklärte die Justizministerin.
Reaktion auf Kritik von Datenschützern
Kritik von Datenschützern wies Hubig zurück. „die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt“, betonte sie. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.










