Bundeskabinett beschließt Entwurf für Apothekenreform
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken, um die Arzneimittelversorgung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium betonte, dass insbesondere öffentliche Apotheken im ländlichen Raum gestärkt und bürokratische Vorgaben reduziert werden sollen.
Aussagen von bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, Apotheken vor Ort seien ein elementarer Teil der Arzneimittelversorgung und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge.Ziel der Reform sei es, Apotheken von unnötiger Bürokratie zu befreien und ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Die Kompetenzen der Apotheken sollen breiter genutzt werden, um den Menschen ein niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu machen. Erfahrungen in anderen Ländern zeigten nach Angaben Warkens, dass Impfungen in Apotheken zu deutlich höheren Impfquoten führen können.
Wesentliche Regelungen der Apothekenreform
Zuschüsse und Strukturmaßnahmen im ländlichen Raum
Zu den wesentlichen Regelungen des Apothekenversorgungsstärkungsgesetzes (ApoVWG) gehört die Einführung eines Zuschusses für Teilnotdienste in ländlichen Gebieten. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden, um die Versorgung vor Ort zu sichern.
Erweiterte Aufgaben für Apotheken
Apotheken sollen künftig Impfungen mit bestimmten Impfstoffen durchführen können.Darüber hinaus wird ihnen die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung unter festgelegten Bedingungen ermöglicht.











