Neues Altersvorsorgedepot mit mehr Wahlmöglichkeiten geplant
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das Sparern mehr wahlmöglichkeiten bieten und die staatliche Förderung vereinfachen soll. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Abkehr von reinen Garantieprodukten
Öffnung für chancenorientierte kapitalanlagen
Klingbeil greift mit dem Gesetzentwurf ein Vorhaben der Ampelkoalition und seines Vorgängers Christian Lindner (FDP) auf. Die staatliche Förderung soll demnach nicht mehr nur für garantieprodukte wie die bisherigen Riester-Verträge gelten.Für chancenorientierte Kapitalanlagen ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne garantien vorgesehen, das auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten werden soll. Die steuerliche Förderung soll grundlegend vereinfacht und mit besonderem Fokus auf Kleinanleger ausgestaltet werden.
Wegfall der vollständigen Beitragsgarantie
Bisher ist Voraussetzung für die staatliche Förderung, dass Anbieter garantieren müssen, später mindestens die eingezahlten Sparbeiträge auszuzahlen. Diese Garantie gilt als renditemindernd und soll daher im neuen Modell entfallen.
Kostendeckel und Garantieoptionen
Begrenzung der Effektivkosten
neu ist die geplante Einführung eines Kostendeckels für das Altersvorsorgedepot. Das Depot soll als Standardprodukt mit auf maximal 1,5 Prozent begrenzten Effektivkosten angeboten werden.
Weiterhin wahlmöglichkeit für Garantieprodukte
Neben dem depotbasierten Standardprodukt ohne Garantien sollen weiterhin Garantieprodukte angeboten werden. Vorgesehen sind zwei mögliche Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent.
Vereinfachte staatliche Förderung
Grundzulage für Einzahlungen
Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll laut Gesetzentwurf neu strukturiert werden. Geplant ist eine grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro bis zu einer Grenze von 1.200 Euro jährlich.
Für Sparbeiträge über 1.201 Euro soll es eine Förderung von 20 Cent pro Euro geben. Diese zweite Förderstufe gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro jahresbeitrag.
Kinderzulage als zusätzlicher Anreiz
Zusätzlich ist eine Kinderzulage vorgesehen. Sie soll 25 Cent pro angelegtem Euro betragen und ist auf maximal 300 Euro pro Kind begrenzt.











