herrmann weist Vorwurf des Generalverdachts bei Stadionverboten zurück
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Kritik zurückgewiesen, wonach beim viel diskutierten stadionverbot die gesamte Fanszene unter Generalverdacht gestellt werde.Die Vorwürfe eines Generalverdachts seien „völliger Unsinn“, sagte Herrmann dem TV-Sender „Welt“.
Kriterien und Zuständigkeiten bei Stadionverboten
Herrmann betonte, bei stadionverboten gehe es darum, dass eine bestimmte Person mit einem bestimmten Fehlverhalten identifiziert werde.Gegen diese spezielle Person werde dann jeweils aufgrund ihres Fehlverhaltens ein Stadionverbot verhängt. Ziel sei, dass dies möglichst nach einheitlichen Kriterien in ganz Deutschland erfolge und ein Stadionverbot gegebenenfalls auch für alle Stadien in Deutschland gelte.
Dies habe mit einem Generalverdacht nichts zu tun, so Herrmann. Das Instrument richte sich gegen einzelne Personen, die sich falsch verhalten hätten.
Rolle der Vereine, der DFL und des DFB
Nach den Worten des Innenministers liegt die Entscheidung über ein Stadionverbot in den allermeisten Fällen bei den Bundesliga-Vereinen und nicht beim Staat. Nur die schwersten straftaten landeten bei Gericht. Ansonsten müssten die einzelnen Vereine, die Deutsche Fußball Liga (DFL) oder der Deutsche Fußball-Bund (DFB) entscheiden, wen sie ins Stadion lassen.
„Das Stadionverbot wird ja nicht von einem Innenminister verhängt. Und insofern: Die entscheiden darüber. Die müssen das wissen“, sagte Herrmann.
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Vereinen
Der DFB habe die Polizei um Mithilfe gebeten, damit diese ihre Informationen oder Ermittlungsergebnisse den Vereinen zur Verfügung stellen könne. Dies wolle man seitens der Polizei gerne tun,erklärte Herrmann.
verbesserungsbedarf in der Kommunikation
Herrmann räumte ein, dass in der Kommunikation noch Verbesserungsbedarf bestehe. Wenn die Polizei entsprechende Erkenntnisse habe, müsse sie diese auch dem Verein mitteilen. Denn der Verein entscheide letztlich über stadionverbote.











