Kritik von Thüringens Innenminister Maier an Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Beginn der am Mittwoch startenden Innenministerkonferenz (IMK) Kritik an der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Mitgliedern in Behörden und beim Waffenbesitz geäußert. „Da hätte mehr gemacht werden können.Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend“,sagte er dem „Tagesspiegel“ am Dienstag.
Forderungen zum Dienstrecht
Klarer Rahmen für den Umgang mit AfD-Mitgliedern
beim Dienstrecht fordert Maier einen klar definierten Rahmen für den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst. „Natürlich geht es um Einzelfallprüfungen, aber man kann gleichzeitig etwa Fallgruppen definieren und bestimmte Abstufungen festlegen“, erklärte der Minister.
Waffenrecht und koordiniertes Vorgehen
Maier fordert Gesetzesänderung beim Waffenbesitz
Auch beim Thema Waffenbesitz dringt Maier auf ein abgestimmtes vorgehen von Bund und Ländern. „Beim Waffenrecht braucht es eine Gesetzesänderung. Gerichte in unterschiedlichen Ländern kommen zu unterschiedlichen Auslegungen“, sagte er. Zugleich betonte er: „Aber es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.“
Vorwürfe an Bundesinnenministerium und Union
In diesem Zusammenhang kritisierte Maier auch das Bundesinnenministerium und die Union. Namentlich nannte er bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).„Bei beiden Themen merkt man der Union und dem Bundesinnenministerium Zurückhaltung an“, sagte Maier. „Ich finde das sehr bedauerlich.“
Hintergrund: Einstufung der AfD und Arbeit der IMK
AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft
Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. im Juni beriet die Innenministerkonferenz über den weiteren Umgang mit Mitgliedern der AfD in Behörden und im bereich Waffenrecht.Ergebnis der Beratungen war die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
In der Arbeitsgruppe sollten spitzenbeamte aus den Landesministerien und vom Bund gemeinsame Rahmenbedingungen zu Dienst und Dienstrecht, zu Waffenbesitz sowie zu Sicherheitsüberprüfungen erarbeiten. Diese Regelungen sollen für den Fall gelten, dass die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bestätigt wird.
Die AfD wehrt sich derzeit juristisch gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die zuständigen Behörden haben bis zur Entscheidung der Gerichte eine Stillhaltezusage abgegeben.











