Die gesetzlichen Krankenkassen haben Klagen gegen den Bund wegen der Milliardenkosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern angekündigt. Erste Klagen seien bereits eingereicht worden,weitere würden folgen,teilte der GKV-Spitzenverband am Montag mit.
Streit um Finanzierung der Gesundheitsversorgung
Zur Begründung erklärte der GKV-Spitzenverband,der Staat als Träger der Fürsorge habe die Krankenkassen beauftragt,die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen. Der für die Finanzierung zuständige Bund bezahle diese Leistung jedoch nicht vollständig, sondern lasse die gesetzlichen krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Dies entspreche derzeit etwa zehn Milliarden euro pro Jahr.
Vor diesem Hintergrund habe der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes einen Grundsatzbeschluss gefasst. Demnach soll der verband im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die aus Sicht der Kassen unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern klagen.
Klagen gegen Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung
Klagegegenstand seien die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Die ersten Klagen wurden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Äußerungen des GKV-Spitzenverbandes
„Es geht hier nicht um Almosen oder subventionen des Staates für die GKV“, sagte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin des GKV-Spitzenverbandes. „Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieher um rund zehn Milliarden euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.“ Dies sei „unfair“ den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und zudem „wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“.
ziel: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Ziel des GKV-Spitzenverbandes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu will der verband vor dem landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen.











