hoher Anteil der Steuereinnahmen für Rentenzuschüsse
Im nächsten Bundeshaushalt wird voraussichtlich ein Drittel der veranschlagten Steuereinnahmen, das entspricht 33,3 Prozent, in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Ifo-Instituts hervor, die den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 analysiert.
Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung
Für Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung sind insgesamt 127,8 Milliarden Euro eingeplant. Laut Ifo-Forscherin Emilie Höslinger wird der Bund ohne strukturelle Reformen dauerhaft mehr Mittel für die gesetzliche Rente bereitstellen müssen. Dies schränke den finanziellen Spielraum für zukunftsgerichtete ausgaben im regulären Haushalt ein.
Ausgabenstruktur im bundeshaushalt
Die Zahlungen für die Rente machen knapp ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts aus. Dem Bundesministerium für Arbeit und soziales, in dessen Zuständigkeit die Rentenzahlungen fallen, sind strukturell die meisten Mittel zugewiesen.Die inflationsbereinigte jährliche Wachstumsrate dieses Ressorts lag zwischen 2016 und 2019 bei durchschnittlich 1,37 Prozent. Für den Zeitraum von 2024 bis 2026 wird eine Wachstumsrate von 2,27 Prozent erwartet.
Entwicklung der Einnahmen und Verschuldung
Der Anteil der Schuldenaufnahmen an den Gesamteinnahmen im Kernhaushalt steigt auf rund 19 Prozent. Der Anteil der Steuereinnahmen liegt damit bei etwa 74 Prozent. Vor der Corona-Pandemie betrug dieser Anteil zwischen 90 und 93 prozent. Damit liegt der aktuelle Anteil der Steuereinnahmen knapp 20 Prozentpunkte unter dem Vorkrisenniveau. laut Höslinger werden mit den neuen Schulden vor allem ungelöste Finanzierungsprobleme in die Zukunft verschoben.Der gestiegene Schuldenstand belaste künftige Generationen mit Rückzahlungs- und Zinslasten.
Untersuchungsrahmen der Studie
Die Studie des Ifo-Instituts bezieht sich auf den Kernhaushalt des Bundes. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt 520,5 Milliarden Euro für den Kernhaushalt vor. Zusätzlich sind Ausgaben im Rahmen mehrerer sondervermögen in Höhe von insgesamt 119,96 Milliarden Euro vorgesehen. Änderungen durch die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom 12. und 13. November wurden in der Studie nicht berücksichtigt.





