Bundestag verlängert Stromsteuer-Entlastung für Unternehmen
Fortsetzung der Steuervergünstigung beschlossen
Der Bundestag hat die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft beschlossen.Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.
Hintergrund und Begründung
Ohne die gesetzliche Verlängerung würde die Entlastung ab Januar 2026 auslaufen. Nach Angaben der Bundesregierung würden sich dadurch die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu verhindern, wird die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortgeführt.
Weitere Maßnahmen im Bereich Elektromobilität
Zusätzlich sind Vereinfachungen für die Elektromobilität vorgesehen.Künftig sollen Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen innerhalb von Ladesäulen entfallen. Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen,um zu verhindern,dass Nutzer von Elektrofahrzeugen als Versorger und Steuerschuldner eingestuft werden. Zudem soll bei Stromspeichern eine doppelte Besteuerung generell vermieden werden.





