Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie bestätigt, zentrale Vorgaben zur Bestimmung von Mindestlöhnen jedoch aufgehoben. Damit bleibt der Weg frei, um die Tarifbindung in der europäischen Union weiter zu stärken.
Reaktionen der Arbeitskammer des Saarlandes
Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für faire Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne in Europa. Er forderte einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung und verwies auf das geplante Bundestariftreuegesetz als ersten Schritt. Weitere Maßnahmen seien notwendig.
Hintergrund zur EU-Mindestlohnrichtlinie
Die EU-Mindestlohnrichtlinie wurde im Oktober 2022 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist seitdem in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. die Richtlinie legt keinen konkreten Mindestlohn fest, sondern gibt Regeln zur Ermittlung des Mindestlohns vor. Vorgesehen war ein Mindestlohn von 60 Prozent des Medianlohns, was in Deutschland derzeit etwa 15 Euro entspricht. Der EuGH hob diesen Teil der Richtlinie auf,da die EU damit ihren Kompetenzbereich überschritten habe.
Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Tarifbindung.In Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten tariflich abgesichert sind, muss ein Aktionsplan zur Erhöhung dieses Anteils vorgelegt werden.
Situation im Saarland
Im Saarland ist der Anteil der Beschäftigten, die nur den Mindestlohn oder weniger verdienen, weiterhin hoch. Rund 56.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dort zum Mindestlohn, etwa 60 Prozent davon sind Frauen.
Tarifverträge spielen eine wichtige Rolle: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben arbeiten im Durchschnitt eine Stunde weniger pro Woche und verdienen rund zehn Prozent mehr. Deutschland liegt mit einer Tarifbindung von weniger als 50 Prozent deutlich unter der EU-Vorgabe von 80 Prozent. Im Saarland arbeiten derzeit 52 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, 2003 waren es noch etwa 71 Prozent.
Handlungsbedarf auf Bundesebene
Die Bundesregierung ist aufgefordert, den nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung zügig zu erarbeiten und umzusetzen. Das geplante Bundestariftreuegesetz wird begrüßt, jedoch sollten Ausnahmen, etwa bei Rüstungsaufträgen, die Wirkung nicht einschränken.
Zudem sollten Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Besonders in Branchen wie dem Einzelhandel und dem Gastgewerbe sinkt die Tarifbindung seit Jahren, während der Anteil der Geringverdienenden steigt.
Tarifbindung auf Landesebene stärken
Auch auf Landesebene sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung ergriffen werden. Eine Möglichkeit ist, tarifgebundene Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung und der Vergabe von Gewerbeflächen zu bevorzugen.





