Debatte über mögliches AfD-Verbotsverfahren neu entfacht
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die diskussion um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD erneut angestoßen. Anlass war eine Rede des Staatsoberhaupts am Sonntag bei einer Veranstaltung zum 9. November in seinem Berliner Amtssitz. Steinmeier nannte die AfD zwar nicht ausdrücklich, bezog sich jedoch mehrfach auf die partei. Er bezeichnete ein Parteienverbot als „Ultima Ratio“ der wehrhaften Demokratie und damit als letztes Mittel.
Forderung nach Überprüfung aus der CDU
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass er seit Langem ein Überprüfungsverfahren fordere. Hintergrund seien die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die erkennbaren Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Kiesewetter sprach sich dafür aus, dass auch die Union ihre ablehnende Haltung zu einem solchen Verfahren überdenken solle. Innerhalb der Union werde jedoch nicht über das Thema gesprochen, stattdessen werde „das falsche Framing eines Verbotsverfahrens“ verwendet. Eine Überprüfung sei auch angesichts vermehrter Vorwürfe des Landesverrats folgerichtig.
Rechtliche Grundlage und Einschätzung des Verfassungsschutzes
Kiesewetter verwies darauf, dass laut Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht prüfen könne, ob eine Partei mit ihren Inhalten und Zielen die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen wolle. Es gebe zahlreiche Anzeichen, dass dies bei der AfD der Fall sein könne. Der Verfassungsschutz bestätige diese Befürchtungen.
SPD fordert entschlossenes Handeln
Auch die SPD drängt auf Maßnahmen. thüringens Innenminister Georg Maier erklärte gegenüber der Zeitung, er hoffe, dass in der Union die Erkenntnis wachse, dass es sich bei der AfD um eine völkisch-nationalistische Bewegung handele, die darauf abziele, die Demokratie von innen zu zerstören. Eine inhaltliche Auseinandersetzung reiche nicht mehr aus, um die Demokratie zu schützen. Aus Artikel 21 des Grundgesetzes ergebe sich eine Verpflichtung zum handeln, nicht nur eine Möglichkeit, so Maier.







