Kritik an geplanter Änderung der Einsichtsrechte in Krankenakten
Vorwürfe von Grünen und Verbraucherschützern
Die Grünen und Verbraucherschützer werfen der schwarz-roten Koalition vor, durch eine geplante Änderung bei den einsichtsrechten in die Krankenakte den Patientenschutz zu schwächen.Die Novellierung des Behandlungsvertragsrechts bedeute eine gravierende Verschlechterung der Patientenrechte, erklärte der Grünen-Gesundheitspolitiker janosch Dahmen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Thomas Moormann, Gesundheitsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), äußerte, dass die geplante Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei noch die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser mache.
Geplante Gesetzesänderung
Derzeit sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor,dass Patienten unverzüglich Einsicht in die vollständige Krankenakte gewährt werden muss. Die Koalition plant, das Wort „unverzüglich“ zu streichen. Stattdessen soll die Frist auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden können, wenn die Behandelnden dies aufgrund von Komplexität und Zahl der Anträge für erforderlich halten. Zu dieser Gesetzesänderung ist am Montag eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag vorgesehen.
Initiative der Grünen
Die Grünen wollen mit einem eigenen Antrag erreichen, dass die geplante Änderung zurückgenommen wird. In dem Antrag, über den das Redaktionsnetzwerk deutschland berichtet, wird betont, das Einsichtsrecht in die behandlungsakte sei ein zentrales element des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts. Die Streichung des Begriffs „unverzüglich“ und das Fehlen klarer regeln würden dieses grundrecht schwächen.
Folgen für Patienten
Nach Ansicht der Grünen führt jede Verzögerung bei der Einsichtnahme zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und zusätzlicher psychischer Belastung für Betroffene. Eine längere Frist könne insbesondere für Patienten, die sich in laufender Behandlung befinden, eine Zweitmeinung einholen oder einen möglichen Behandlungsfehler prüfen möchten, schwerwiegende Folgen haben. Die Grünen schlagen vor, dass die Einsicht künftig unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen, gewährt werden muss.

