Messerangreifer von Aschaffenburg muss dauerhaft in psychiatrie
Gerichtsurteil in Aschaffenburg
Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden,dass der Messerangreifer von Aschaffenburg dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Hintergrund der Entscheidung
Das Gericht folgte damit der einstimmigen Forderung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Nach angaben der Anklagebehörde wurde die Tat nicht aufgrund einer Radikalisierung des Beschuldigten, sondern wegen wahnvorstellungen begangen. Der Mann gilt zudem als Gefahr für die Allgemeinheit.
Tathergang im Januar 2025
Im Januar 2025 hatte der 28-jährige Afghane in einem Park eine Kita-Gruppe mit einem Messer angegriffen. Dabei wurden ein marokkanisches Kleinkind und ein Deutscher getötet. Drei weitere Menschen erlitten schwere Verletzungen.Der Täter war polizeibekannt und ausreisepflichtig.







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