Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel angeordnet
Nachweis des H5N1-Virus bei Wildvögeln
Im Saarland sind mehrere Wildvögel an der Vogelgrippe verendet. Mindestens ein toter Kranich wurde mit dem H5N1-Virus infiziert festgestellt. Das Virus gilt als hochgefährlich für Tiere.
Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände
Das saarländische Umweltministerium hat eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) erließ am 29. Oktober eine entsprechende Allgemeinverfügung. Diese trat am 30. Oktober in Kraft und gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.
Die Verfügung betrifft sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel, darunter Hühner, truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere müssen in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Meldung von toten oder kranken Vögeln
Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel, Greifvögel und Zugvögel, sollen unter Angabe des Fundortes dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden. Die Meldung ist telefonisch unter 0681 9978-4500 oder per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de möglich.
Bildquellen
- Aktuelles-aus-Quierschied: Regio-Journal


Discussion about this post