Vogelgrippe im Saarland

Aktuelles aus Quierschied

Im Saarland ist ein Fall von Vogelgrippe bestätigt worden. Behörden prüfen Maßnahmen zum Schutz weiterer Geflügelbestände

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Vogelgrippe im ⁤Saarland: Stallpflicht ‍für Geflügel angeordnet

Nachweis des H5N1-Virus bei Wildvögeln

Im Saarland ⁤sind mehrere Wildvögel an der ​Vogelgrippe verendet. Mindestens ein toter Kranich wurde‌ mit dem H5N1-Virus infiziert festgestellt. Das Virus gilt als hochgefährlich ‍für Tiere.

Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände

Das saarländische ‍Umweltministerium hat eine Stallpflicht für⁣ Geflügel angeordnet. das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) erließ am‍ 29. Oktober⁣ eine entsprechende Allgemeinverfügung. ⁣Diese trat ⁣am 30. Oktober in Kraft und ⁢gilt bis zur ⁢schriftlichen Aufhebung durch das​ LAV.

Die Verfügung betrifft sämtliche privat und gewerblich gehaltenen ​Vögel, darunter ⁤Hühner, truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.‌ Diese Tiere müssen ⁤in geschlossenen ‍Ställen ​gehalten werden.

Meldung von toten oder kranken ​Vögeln

Tote oder⁢ kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel, ‍Greifvögel und Zugvögel, sollen‌ unter Angabe des Fundortes dem Landesamt ⁢für Verbraucherschutz gemeldet werden. Die Meldung ist telefonisch unter 0681 9978-4500 ‍oder per⁣ E-Mail ​an tiergesundheit@lav.saarland.de möglich.

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