Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte kirchlicher Arbeitgeber
Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stattgegeben. Nach Angaben der Karlsruher Richter wurde durch das Urteil das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers verletzt. Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Hintergrund: Streit um Benachteiligung
Das Bundesarbeitsgericht hatte die diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie eine konfessionslose bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hatte.Das gericht sah darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion.
bewertung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch das Bundesarbeitsgericht dem religiösen Selbstbestimmungsrecht nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung getragen habe.
Weiteres Verfahren
Der Zweite senat hob das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück (beschluss vom 29. September 2025 – 2 BvR 934/19).
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