bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Curevac durch Biontech
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von bis zu 100 Prozent der anteile von Curevac durch Biontech freigegeben. Dies teilte die Behörde am Dienstag mit.
Keine erheblichen Überschneidungen bei Forschungspipelines
Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt weisen die Forschungspipelines von Biontech und Curevac für Arzneimittel keine erheblichen Überschneidungen auf. Auch im Bereich der mRNA-Technologie bestehen nach Einschätzung der Behörde keine wettbewerblichen Bedenken, da es weltweit zahlreiche große wettbewerber mit umfassenden forschungsaktivitäten gibt. Eine Beschränkung des Innovationswettbewerbs durch die Fusion sei daher nicht zu erwarten.
Prüfung nach Transaktionswertschwelle
Der Zusammenschluss wurde vom Bundeskartellamt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur Transaktionswertschwelle geprüft. Diese ermöglicht eine wettbewerbliche Überprüfung von Zusammenschlüssen, bei denen Unternehmen oder Vermögensgegenstände zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro erworben werden, selbst wenn diese noch geringe oder keine Umsätze erzielen.
Hintergrund der Unternehmen
Biontech und Curevac sind durch ihre Forschung an Covid-19-Impfstoffen auf mRNA-Basis einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden.Der geplante Erwerb der Curevac-Anteile durch Biontech soll im Rahmen eines Aktientauschs erfolgen.
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