Einsparungen im Gesundheitswesen geplant
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im kommenden Jahr Einsparungen von zwei Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um das erwartete defizit zu decken.
Schwerpunkte der Ausgabensenkung
Rund 1,8 Milliarden Euro der geplanten Einsparungen sollen auf die Krankenhäuser entfallen. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf Regierungsunterlagen. Weitere 100 Millionen Euro sollen durch die Halbierung des Innovationsfonds im gesundheitswesen eingespart werden. Eine weitere einsparung in gleicher Höhe ist vorgesehen, indem der Anstieg der Verwaltungskosten für Sachmittel, Gebühren, Werbung oder die Vergütung von Dritten im kommenden Jahr auf maximal acht prozent über dem Referenzjahr 2024 begrenzt wird.
Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Nach Angaben der FAZ hat Warken ihre Vorschläge am Freitag in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien eingebracht. Die Änderungsanträge, die unter anderem das Sozialgesetzbuch V betreffen, sollen am Mittwoch, dem 15. Oktober, ins Bundeskabinett eingebracht werden. Sie sind im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vorgesehen, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Zusatzbeiträge und Schätzerkreis
Parallel zum Kabinett tagt in der kommenden Woche der sogenannte Schätzerkreis für die Krankenversicherung. Dieser Kreis gibt dem Bundesgesundheitsministerium jährlich Empfehlungen zur künftigen Höhe des zusatzbeitrags in der GKV. Bis zum 1. November muss das Ministerium die durchschnittlichen Beitragssätze festlegen. Mit den geplanten Einsparungen soll laut FAZ verhindert werden, dass die Zusatzbeiträge über das aktuelle Niveau von 2,5 bis 2,9 Prozent steigen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.
Hintergrund zur Finanzierungslücke
Die Koalition hatte die Finanzierungslücke in der Krankenversicherung für das kommende Jahr auf zwei Milliarden Euro beziffert.Grundlage hierfür waren die aktuellen Konjunkturerwartungen. Zuvor war von einem Defizit von vier Milliarden Euro ausgegangen worden.
Details zu den Einsparungen in Krankenhäusern
Bei den geplanten Einsparungen in den Krankenhäusern geht es laut FAZ um die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel im kommenden jahr. Warken plant zudem, die obergrenze für die Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken neu zu definieren und die Landesbasisfallwerte zu deckeln. Diese Werte bestimmen die preise für einzelne Krankenhausleistungen. Die bisherige Obergrenze, der sogenannte Veränderungswert, wurde bislang zwischen Krankenkassen und Krankenhausverbänden in den Ländern ausgehandelt.Künftig soll dieser Wert nicht höher sein als der sogenannte Orientierungswert, der jährlich vom Statistischen bundesamt für ganz Deutschland berechnet wird.
Situation in der Pflegeversicherung
Laut FAZ ist weiterhin unklar, wie die Beiträge zur Pflegeversicherung stabilisiert werden können. Am Montag will die von Warken einberufene pflegereformkommission einen ersten Bericht vorlegen. Während die Pläne zu den Krankenkassen im Koalitionsausschuss bereits weitgehend abgestimmt wurden, konnten sich Union und SPD bislang nicht auf Maßnahmen zur Pflege einigen.
Möglicher kompromiss bei der Finanzierung
Als Kompromiss zeichnet sich laut FAZ ab,dass ein von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Bundeshaushalt 2026 eingeplantes Darlehen über 2,3 Milliarden Euro für die Krankenkassen nun stattdessen an die Pflege gehen könnte. Dieser betrag entspricht etwa der Summe, die dort im kommenden Jahr fehlt. In diesem Fall müssten die Sparanstrengungen in der gesetzlichen Krankenversicherung laut FAZ noch einmal verdoppelt werden.