Gerichtsurteil zur Reiserücktrittsversicherung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für Mehrkosten aufkommen muss, wenn ein Fluggast seinen Flug aufgrund einer Straßensperrung verpasst. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Klägerin kein ausreichendes Sicherheitspolster für unvorhergesehene Verzögerungen eingeplant hatte, wie das Gericht mitteilte.
Hintergrund des Falls
Im Sommer 2023 startete die Klägerin um 4 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen zum Flughafen Hamburg. Ihr Flug nach Hawaii sollte um 6:45 Uhr abheben. Aufgrund eines Unfalls war eine Teilstrecke jedoch für über zwei Stunden voll gesperrt, sodass sie erst um 6:30 Uhr am Flughafen eintraf und den Flug verpasste. Die Frau forderte daraufhin rund 9.000 Euro Erstattung von der Versicherung für die entstandenen Mehrkosten.
Begründung des gerichts
Das Gericht stellte fest, dass die Verschiebung des Reiseantritts nicht als „unvermeidbar“ im Sinne des Versicherungsvertrags anzusehen sei. Ein „minimales Sicherheitspolster von 15 Minuten“ hätte laut Gericht ausgereicht, um die Unfallstelle noch vor dem Unfall zu passieren. Nach einem Hinweisbeschluss des Gerichts zog die Klägerin ihre Berufung zurück.