Kriminalbeamte äußern rechtliche Bedenken zu Drohnenabwehr-plänen
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat rechtliche Bedenken gegen die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geäußert, die Befugnisse der Bundeswehr im Kampf gegen Drohnen zu erweitern.
Verfassungsrechtliche Hürden
Peglow erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, die Pläne seien „rechtlich und politisch heikel“. Das Grundgesetz weise die Verantwortung für die innere Sicherheit eindeutig den polizeien von Bund und Ländern zu. Der Einsatz der Streitkräfte im Inland sei nur unter sehr engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt, etwa beim inneren Notstand oder bei einer Naturkatastrophe.Das Bundesverfassungsgericht habe diese Hürden mehrfach bestätigt.
Bedenken bei Waffeneinsatz gegen Drohnen
Laut Peglow betrete man verfassungsrechtlich „sehr dünnes eis“, wenn im Krisenfall das Verteidigungsministerium über einen Waffeneinsatz gegen Drohnen entscheiden solle. Damit würde in eine originär polizeiliche Aufgabe eingegriffen. Eine solche Verschiebung berge die Gefahr,die verfassungsmäßig garantierte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit aufzuweichen.
Rolle der Bundeswehr im Inland
Peglow betonte, dass die Bundeswehr kein Allzweckinstrument im Inland werden dürfe. Sie könne nur „in äußersten Notlagen“ unterstützend tätig werden und auch dann nur, wenn Polizei und Sicherheitsbehörden die Lage nicht mehr bewältigen könnten.
Stärkung der Polizei gefordert
Der BDK-Vorsitzende hält es für zielführender, die Polizei rechtlich und technisch so auszustatten, dass sie Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren kann. Alles andere würde nach Einschätzung Peglows die sicherheitsarchitektur gefährden und im Ernstfall zu einer unzureichenden Vorbereitung führen.