Bundesratsbeschluss zum Schutz queerer Menschen begrüßt
die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), hat den beschluss des Bundesrates zum besseren Schutz queerer Menschen durch eine Grundgesetzänderung begrüßt. „Heute hat der Bundesrat den Weg für eine ernsthafte Debatte über den verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen geebnet“, sagte Koch der „Rheinischen Post“.
dank an Initiatoren und breite Zustimmung
Koch zeigte sich dankbar gegenüber allen Beteiligten, insbesondere den unionsgeführten Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die die Initiative gestartet haben. Die breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg verdeutliche den Willen, sich ernsthaft mit einer Ergänzung in Artikel 3 des Grundgesetzes auseinanderzusetzen. Nun könne sich auch der Bundestag mit dieser Frage befassen, so Koch.
Rückblick auf den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz
Koch betonte, dass das Grundgesetz queere Menschen in der Vergangenheit nicht vor Kriminalisierung schützen konnte. Der Paragraph 175 des strafgesetzbuches galt noch bis in die 1990er Jahre. Sie verwies darauf, dass es an der Zeit sei, auch diese im Nationalsozialismus verfolgte Gruppe explizit unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen.
Historischer Hintergrund zu Paragraph 175
Durch Paragraph 175 wurden während des Nationalsozialismus zehntausende Männer für homosexuelle Handlungen polizeilich erfasst und mit Gefängnis- und Zuchthausstrafen belegt.Ein Teil von ihnen wurde in Konzentrationslager gebracht und ermordet. Der 1935 verschärfte Paragraph galt in Westdeutschland bis 1969 unverändert und wurde anschließend bis 1994 auf bestimmte Bereiche beschränkt. In der DDR wurde die Vorschrift zwischen 1957 und 1968 in abgemilderter Form angewendet.
Diskriminierungsschutz im Grundgesetz
Im Diskriminierungsverbot des Artikels 3 des Grundgesetzes werden bereits mehrere opfergruppen des Nationalsozialismus geschützt. Koch kündigte an, sich für einen verstärkten Diskriminierungsschutz queerer Menschen einzusetzen.Sie wies darauf hin, dass gesellschaftliche Stimmungen, Mehrheiten in Parlamenten und auch die Rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts sich ändern könnten.
Forderung nach dauerhaftem Schutz
Koch betonte, dass der Wortlaut des Grundgesetzes nur mit größtmöglichem Konsens geändert werden könne. Nur das Grundgesetz selbst biete queeren Menschen dauerhaften Schutz. Sie kündigte an, sich in den kommenden wochen und Monaten parteiübergreifend für einen Konsens zum Schutz queerer Menschen einzusetzen.
Notwendige Mehrheit für Grundgesetzänderung
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit auch im Bundestag erforderlich. Der Bundesrat hat die Ergänzung des Artikels 3 am Freitag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.