Steuerfreie Überstunden nicht mehr im Gesetzentwurf
die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen wird vorerst nicht wie geplant umgesetzt. Ursprünglich sollte das Bundesfinanzministerium diese Regelung gemeinsam mit der sogenannten Aktivrente auf den weg bringen. nach Informationen des „Handelsblatts“ unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise fehlt das Vorhaben jedoch im aktuellen Gesetzentwurf.
Aktueller Stand der Gesetzespläne
Vor zwei Wochen wurde ein Entwurf des „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ bekannt, der sowohl die Aktivrente als auch die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge enthielt. Im neuen Entwurf des Finanzministeriums, der sich derzeit in der Frühkoordinierung der Bundesregierung befindet, ist nur noch die Aktivrente vorgesehen, die nun als „Aktivbonus“ bezeichnet wird. Die steuerfreien Überstundenzuschläge sind nicht mehr Bestandteil des Entwurfs.
Reaktionen aus Politik und Verbänden
Eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte, dass zum Aktivbonus „in Kürze“ ein Gesetzentwurf vorgelegt werde. Zu den steuerfreien Überstundenzuschlägen verwies sie darauf, dass diese im Koalitionsvertrag vereinbart seien und bei der umsetzung eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgen solle. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften hatten sich in der Vergangenheit skeptisch zu dem Vorhaben geäußert.
Forderungen der Union
Die Union hält weiterhin an der gemeinsamen Einführung von Aktivrente und Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge zum Jahresbeginn 2026 fest. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), betonte, dass man die Umsetzung erwarte und zeigte sich verwundert, dass die steuerfreien Überstundenzuschläge nicht mehr Teil des Gesetzentwurfs sind.