Forderung nach Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern
Patientenschützer haben die schwarz-rote Koalition dazu aufgerufen, die Rechte und die Unterstützung von Patienten im Fall von Behandlungsfehlern deutlich auszubauen.
Kritik an mangelnder Berücksichtigung von Patientenrechten
Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit erklärte Eugen brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass im aktuellen „Herbst der Reformen“ die Patientenrechte keine Rolle spielten. Brysch forderte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf, die Patientenrechte ganz oben auf die politische Agenda zu setzen.
Härtefallfonds und Beweiserleichterungen gefordert
Konkret verlangte Brysch die Einrichtung eines Härtefallfonds sowie Beweiserleichterungen für Betroffene. Er kritisierte, dass trotz einer seit über 20 Jahren bestehenden Forderung nach einem Härtefallfonds für Behandlungsfehler die schwarz-rote Koalition bislang nicht reagiert habe. Gebührenfreie Prüfungen vermuteter Behandlungsfehler durch Krankenkassen und Ärztekammern ersparten vielen geschädigten Patienten keinen jahrelangen Rechtsstreit. Hier müsse ein Härtefallfonds ansetzen.
Vorschlag zur Ausgestaltung des Härtefallfonds
Dem Vorschlag zufolge soll der Fonds dann greifen,wenn ein Behandlungsfehler durch Gutachten von Krankenkassen oder Ärztekammern bestätigt wurde,die Leistungserbringer aber nicht zahlen. Im Fall einer gerichtlichen Niederlage sollen die Betroffenen das Geld behalten dürfen. Wird der Schaden durch einen Prozess bestätigt und eine Entschädigung gezahlt, müsste die Hilfe aus dem Härtefallfonds zurückgezahlt werden. Für diese Regelung sei eine gesetzliche Grundlage notwendig.
Beweiserleichterungen für Patienten
Brysch forderte zudem Beweiserleichterungen für Patienten. Eine generelle Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen sei seiner Ansicht nach überfällig. Bei groben Behandlungsfehlern greife diese bereits. Dennoch müssten Patienten den Behandlungsfehler nachweisen, obwohl die relevanten Fakten bei Krankenhäusern und Ärzten lägen. Für die Geschädigten bedeute dies langwierige und belastende Verfahren.