Diskussion um Verbrenner-Aus auf Autogipfel
Die Präsidentin des Verbands der deutschen Automobilindustrie, Hildegard Müller, plant, auf dem vom Koalitionsausschuss vereinbarten Autogipfel das Thema Verbrenner-Aus zur Sprache zu bringen.Müller erklärte gegenüber dem TV-Sender „Welt“, dass der Standort Deutschland international zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verliere.
Herausforderungen für den Automobilstandort Deutschland
Als hemmende faktoren nannte Müller die hohen energiekosten, steuerabgaben, Arbeitskosten und die Bürokratie. Zudem kritisierte sie eine Ein-Technologie-Politik, die vorhandene Kompetenzen, etwa bei Hybridantrieben oder modernen, CO2-neutralen Kraftstoffen, nicht ausreichend nutze.Sie betonte die Notwendigkeit, verstärkt in Richtung Brüssel zu arbeiten, da dort die entscheidenden Weichen für Klimaziele und Flottenregulierung gestellt würden. Deutschland müsse mit einer starken Stimme in Brüssel auftreten.
Mehrere Antriebstechnologien für Klimaziele
Müller äußerte die Überzeugung, dass weltweit verschiedene Antriebstechnologien zur Erreichung der Klimaziele beitragen werden. Sie betonte, dass es nicht darum gehe, Klimaziele zu verfehlen, sondern dass mehr technologische Optionen dem Standort Deutschland zusätzliche Chancen und Möglichkeiten bieten könnten. Die vorhandenen Kompetenzen, Arbeitnehmer und Werke sollten genutzt werden, weshalb ein Umdenken erforderlich sei.
EU-Regelungen zu CO2-Grenzwerten
Die Europäische Union hat keine bestimmten Antriebstechnologien verboten, sondern CO2-Grenzwerte festgelegt, die von Verbrennungsmotoren ab 2035 nicht mehr eingehalten werden können.Derzeit dürfen in der EU zugelassene Neuwagen eines Herstellers durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Dieser Wert wird schrittweise gesenkt und soll 2035 auf null Gramm pro Kilometer fallen.
Fit-for-55-Paket und internationale Vorgaben
Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets der Europäischen Union, das darauf abzielt, den Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten klargestellt, dass die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze völkerrechtlich bindend ist und Staaten bei einer Überschreitung verklagt werden können.