Bundesinnenministerium unterstützt Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten
Das Bundesinnenministerium hat sich offen für die Nennung von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten gezeigt. In der aktuellen Diskussion unterstützt das Ministerium einen entsprechenden Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen. Eine Sprecherin erklärte gegenüber dem "Tagesspiegel", dass das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, in der Polizeilichen Kriminalstatistik künftig Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und Opfern auszuweisen, als nachvollziehbar und sinnvoll bewertet werdeBundesinnenministerium unterstützt Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten
In der aktuellen Diskussion um die Angabe von mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten spricht sich das Bundesinnenministerium für einen entsprechenden Vorstoß in Nordrhein-Westfalen aus.
Mehr Transparenz durch erweiterte Erfassung
eine Sprecherin des Ministeriums erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, künftig in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und opfern auszuweisen, als nachvollziehbar und sinnvoll bewertet werde. Die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führe zu mehr Transparenz.
Abstimmung auf Bundesebene erforderlich
Einschränkend wurde betont, dass für die Erfassung entsprechender Daten in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik eine Abstimmung mit allen bundesländern notwendig sei. eine konsensuale Entscheidung im Kreis aller Länder und des Bundes sei erforderlich, was in der Vergangenheit bei anderen Kriterien teilweise erhebliche Zeit in Anspruch genommen habe.










