Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalstatistik
Das Land Nordrhein-Westfalen geht bei der Auswertung von Tatverdächtigen nach Nationalitäten einen neuen Weg. Künftig werden auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten von ermittelten Tatverdächtigen und Opfern in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, ausgewertet und zur Beantwortung von parlamentarischen sowie Medienanfragen verwendet. Dies berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das NRW-Innenministerium.
Aussagen des NRW-Innenministers
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass eine vollständige Erfassung aller Staatsangehörigkeiten notwendig sei, um die Realität abzubilden. Nur so könne die Polizei Gefahren frühzeitig erkennen und Straftaten wirksam bekämpfen. Reul erklärte weiter, dass Transparenz durch die Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten geschaffen werde, was die Polizei im Kampf gegen Kriminalität stärke.
Änderungen in der statistischen Erfassung
In nordrhein-Westfalen werden künftig alle deutschen Straftäter nicht mehr nur nach einer Nationalität, sondern auch nach einer möglichen zweiten Nationalität in der Kriminalitätsstatistik geführt.Bislang wurden beispielsweise türkische oder griechische Tatverdächtige mit deutschem Pass ausschließlich als deutsche Tatverdächtige erfasst. Diese Praxis wird nun geändert, was zu einer veränderten Darstellung in der Kriminalstatistik führt. NRW ist das einzige Bundesland, das diese Vorgehensweise umsetzt.
Erfassung ausländischer Tatverdächtiger
Rein ausländische Tatverdächtige werden weiterhin ausschließlich als ausländische Tatverdächtige in der Statistik geführt. Die Statistik der deutschen straftäter bleibt bestehen,wird jedoch um den Anteil der Tatverdächtigen mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit ergänzt,so das Landesinnenministerium.
Bundesweite Richtlinien und NRW-Sonderweg
Bundesweit sehen die Richtlinien vor, dass Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, darunter auch der deutschen, ausschließlich mit der Staatsangehörigkeit „deutsch“ in der PKS erfasst werden. Eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist laut Landesinnenministerium bundesweit nicht vorgesehen.
ergebnisse der neuen Auswertung
Das NRW-Innenministerium hat die Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr bereits nach den neuen Richtlinien ausgewertet. Demnach wurde nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit registriert (52.614 Personen).Jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde ebenfalls mit einer zweiten Staatsangehörigkeit erfasst (49.825 Personen).Die häufigsten fünf Doppelstaatsangehörigkeiten bei deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024 waren laut Auswertung: deutsch/türkisch (10.307), deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch (3.125) und deutsch/syrisch (2.185).