Etat für Förderprogramm „Demokratie leben“ soll erhöht werden
Die Bundesregierung plant, den Etat für das Förderprogramm „Demokratie leben“ aufzustocken. Das berichtet das Magazin Cicero in seiner September-Ausgabe.
Zusätzliche Mittel trotz Sparmaßnahmen
Trotz allgemeiner Sparbemühungen sollen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums zehn Millionen Euro mehr für das Programm bereitgestellt werden. Mit „Demokratie leben“ unterstützt der Bund Länder, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, eine unabhängige Überprüfung des Programms hinsichtlich Zielerreichung und Wirkung zu veranlassen.
Geplante Veränderungen und Ziele
Der neue beamtete Staatssekretär Ingo Behnel erklärte, dass beim Bundesprogramm Veränderungen notwendig seien. In manchen Projekten sehe er zu viel „politische Folklore“, betonte jedoch zugleich die grundsätzliche Unverzichtbarkeit des Programms. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro, die ab 2026 zur Verfügung stehen sollen, sollen laut Behnel für die Digitalisierung, die Effizienzsteigerung und die Überprüfung der Wirksamkeit der projekte eingesetzt werden.
Verfassungsrechtliche bedenken
Gegen das Förderprogramm, das bislang mit 200 Millionen Euro finanziert wurde, gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Bereits 2022 hatte der Bundesrechnungshof in einem internen Prüfungsbericht eine mögliche fehlende Förderkompetenz des Bundes festgestellt. Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber hält die Konstruktion, mit der die Bundesregierung das Programm rechtfertigt, für fragwürdig.Aus seiner Sicht lässt sich aus dem überregionalen oder gesamtstaatlichen Charakter einer Aufgabe nicht zwingend auf eine Bundeskompetenz schließen.
Kritik an der Finanzierungspraxis
Der Oldenburger Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler äußerte sich noch deutlicher. Er bezeichnete die Zahlungen vom Bund an die kommunen als „goldenen Zügel“ und kritisierte, dass dadurch Abhängigkeiten geschaffen würden, die das Grundgesetz nicht vorsehe.Nach Ansicht von Boehme-Neßler ist die mit „Demokratie leben“ verbundene Praxis verfassungswidrig.