Elektronische Überwachung zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Die Bundesregierung plant, Opfer häuslicher gewalt durch eine elektronische Überwachung der Täter besser zu schützen. Nach Berichten der Funke-Mediengruppe sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, dass Familiengerichte künftig Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können.
frühzeitige Warnung und automatische Alarmierung
Opfer sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn der Täter einen festgelegten Mindestabstand unterschreitet.In diesem Fall wird auch die Polizei automatisch alarmiert.Bisher müssen Opfer bei einem Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung ohne elektronische Überwachung die Polizei selbst informieren.Laut Gesetzentwurf kann durch die elektronische aufenthaltsüberwachung frühzeitig erkannt werden, wie nah sich der Täter dem Opfer nähert, sodass Schutzmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.
Bundesweite Regelung und weitere Maßnahmen
Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite Regelung geschaffen werden. Mehrere Bundesländer verfügen bereits über eigene Rechtsgrundlagen für solche Fälle. Nach angaben des Bundesjustizministeriums werden in Deutschland jährlich etwa 250.000 Menschen als Opfer häuslicher Gewalt aktenkundig. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.Meist sind Frauen betroffen. Laut Ministerium wird alle drei Tage eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
Weitere geplante Änderungen
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor,dass Familiengerichte Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Um die Bedrohungslage besser einschätzen zu können,sollen Richter Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen.Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Die mögliche Haftstrafe wird von zwei auf bis zu drei Jahre erhöht. Die neuen regelungen sollen nach den Plänen von Hubig ende 2026 in Kraft treten.
Vorbild Spanien und Einschränkungen
Als Vorbild für die geplante Regelung gilt Spanien. Dort ist es seit 2009 möglich, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen und das Opfer freiwillig ein Empfangsgerät erhält. Nach Angaben aus dem Gesetzentwurf wurde seit Einführung der Maßnahme kein Opfer mehr getötet, wenn der Täter überwacht wurde. Die elektronische Überwachung soll in Deutschland auf sogenannte Hochrisikofälle beschränkt werden. Familiengerichte dürfen das Tragen der Fußfessel zunächst für maximal ein halbes Jahr anordnen. Diese Auflage kann bei fortbestehender Gefahr jeweils um drei Monate verlängert werden.