Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben des Gemeinsamen bundesausschusses
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und sachsen-Anhalt haben Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Dies teilten die Gesundheitsminister der drei Länder am Dienstag gemeinsam mit.
Prüfung der Vereinbarkeit mit Länderverantwortung
die Länder wollen gerichtlich prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des G-BA mit der Verantwortung der Länder für die Krankenhausversorgung vereinbar sind. Konkret betrifft dies unter anderem die stationäre Versorgung von Frühgeborenen mit einem gewicht unter 1.250 Gramm sowie die allogene Stammzellentransplantation.
Befürchtungen hinsichtlich Versorgungsengpässen
Die drei Länder befürchten, dass die Vorgaben zu Versorgungsengpässen führen könnten. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) bezeichnete die Verfassungsbeschwerde als ein „notwendiges letztes Mittel“, um die Planungshoheit der Länder zu schützen.
Kritik an Personalvorgaben für Psychiatrien
Auch die Personalvorgaben für Psychiatrien und psychosomatische Kliniken werden kritisiert. Die Länder argumentieren, dass diese Vorgaben angesichts des bestehenden Personalmangels kaum umsetzbar seien. Sollten ab 2026 Sanktionen greifen, drohen nach Angaben der Länder Klinikschließungen oder Einschränkungen im Versorgungsangebot.