Rückkehr syrischer Staatsangehöriger nach Machtwechsel
Seit dem Machtwechsel im Dezember in Syrien sind etwa 4.000 syrische Staatsangehörige aus Deutschland in ihr Heimatland zurückgekehrt. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins „Panorama“ (NDR) waren in den vergangenen Jahren etwa eine Million syrische Geflüchtete nach Deutschland gekommen.
Program zur freiwilligen Rückkehr
Von den Rückkehrern haben 995 Personen das Bund-Länder-programm „REAG/GARP 2.0“ genutzt, das die Reisekosten übernimmt und eine finanzielle starthilfe von 1.000 Euro pro Person gewährt. Zusätzlich wurden nach Angaben von „Panorama“ 193 Ausreisen durch landeseigene Programme einzelner Bundesländer gefördert. 2.727 syrische Staatsangehörige verließen Deutschland bis Ende Juni ohne Förderung. Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass dabei nicht erfasst wird, ob das Zielland tatsächlich Syrien oder ein anderer Staat war.
Umfrage zur Rückkehr syrischer Geflüchteter
Eine vom Institut Infratest im Auftrag von „Panorama“ durchgeführte Umfrage zeigt, dass 52 Prozent der Befragten befürworten, dass syrische Geflüchtete, die nicht gut integriert sind, zügig in ihre Heimat zurückkehren sollten. 25 Prozent sprechen sich generell für eine schnelle Rückkehr aus, unabhängig vom grad der Integration.13 Prozent sind gegen eine Rückkehr zum jetzigen Zeitpunkt, weitere vier Prozent lehnen eine Rückkehr grundsätzlich ab.
Abschiebungen und Rückführungen
die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, wieder nach Syrien abzuschieben, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Für die Rückführungen sind die Bundesländer zuständig. Nach einer Anfrage von „Panorama“ bei allen Bundesländern wurden bislang keine Abschiebungen nach Syrien umgesetzt. Aus baden-Württemberg wurde mitgeteilt, dass in den vergangenen Jahren mehrere schwere Straftäter und Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit durch kontrolliert freiwillige Ausreisen nach Syrien zurückgeführt wurden. In den Jahren 2024 und 2025 seien fünf Personen zur kontrolliert freiwilligen Ausreise bewegt worden.
Voraussetzungen und Sicherheitslage
Eine Voraussetzung für Abschiebungen ist neben der Kooperationsbereitschaft des Herkunftsstaates auch eine fachliche Bewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage durch das Auswärtige Amt. In den vergangenen Wochen kam es in Teilen Syriens, etwa in Suweida, wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Reisen nach Syrien und bezeichnet die Lage als „weiterhin unvorhersehbar und äußerst volatil“. Trotz der Kontrolle großer Teile des Staatsgebiets durch die syrische Regierung sind terroristische Gruppen wie der sogenannte „Islamische Staat“ in einigen Regionen weiterhin aktiv. Politische Vereinbarungen wie die Verkündung einer Verfassungserklärung am 14. März 2025 oder vereinbarte Waffenstillstände haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Stabilisierung geführt.
Position der Bundesregierung und internationale Entwicklungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte bei einem Treffen mit EU-Innenministern, dass im Bereich der Abschiebungen mehr erreicht werden müsse und auch Rückführungen nach Syrien möglich sein sollten. Österreich hat kürzlich erstmals wieder nach Syrien abgeschoben. Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, der bund unterstütze die Länder und arbeite an der Ermöglichung von Rückführungen. Dazu stehe das ministerium in Kontakt mit den zuständigen syrischen Stellen.