BGH-Urteil zu Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluron-Behandlungen
Für Behandlungen zur Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron darf nicht mit vorher-nachher-Darstellungen geworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Klage einer Verbraucherzentrale
Die Entscheidung bezieht sich auf eine klage einer Verbraucherzentrale gegen eine Praxis, die entsprechende Behandlungen auf ihrer Webseite und auf Instagram beworben hatte. Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Klage bereits zuvor stattgegeben und festgestellt, dass die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt.
Bestätigung durch den Bundesgerichtshof
Die Beklagte legte gegen das Urteil Revision ein, blieb damit jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass es sich bei der beworbenen Behandlung um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff handelt. Für solche Eingriffe ist Werbung mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff nicht erlaubt (Urteil vom 31. Juli 2025 – I ZR 170/24).