Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Gesundheitsschutzgesetz
Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant, am mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG beim Verwaltungsgericht München eingereicht werden.
Ziel der Klagen
Ziel der juristischen Schritte ist es, die bayerischen Sonderregelungen zum Thema Cannabis für nichtig erklären zu lassen.Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt hat, schränkt Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten deutlich ein. Besonders das generelle Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten, dem sogenannten „Biergarten-Verbot“, sowie auf volksfesten wird vom DHV als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte bewertet. Nach Angaben des DHV betrifft dies nicht nur die Rechte von Konsumenten und patienten, sondern greift auch in das hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein.
Weitere juristische Schritte
Bereits Ende April hat der Hanfverband nach eigenen angaben einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die den Cannabiskonsum beispielsweise im Englischen Garten grundsätzlich untersagt. Zudem läuft eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.
Kläger und Organisation
Als kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, weist jedoch vereinsähnliche Strukturen auf und verfügt über zahlreiche Ortsgruppen, in denen sich Menschen seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis engagieren.