Frei betont Begrenztheit der Pflegeversicherungsleistungen
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um hohe Eigenanteile für Pflegeheime darauf hingewiesen, dass die Pflegeversicherung lediglich ein Teilleistungssystem ist.Er rief dazu auf, die Kosten der Pflege zu begrenzen.
Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab
Frei erklärte, die Pflegeversicherung sei in den 1990er-Jahren als Teilleistungssystem eingeführt worden. Daher dürfe man nicht erwarten, dass durch die Pflegeversicherung alle denkbaren Kosten für die Pflege abgedeckt werden.
Notwendigkeit privater Vorsorge
Der CDU-Politiker betonte, es sei weiterhin notwendig, auch privat für den Pflegefall vorzusorgen. Angesichts des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen künftig steigen.Bereits in den vergangenen Jahren habe sich das Verhältnis von Pflegebedürftigen zu Beitragszahlenden deutlich verschlechtert.
Steigendes Defizit und Kostenbegrenzung
Frei wies darauf hin, dass das Defizit der Pflegeversicherung weiter steigen werde. Deshalb sei es unumgänglich,die Kosten der Pflege dort zu begrenzen,wo es möglich ist. Zudem merkte er an, dass kaum jemand über eine Rente verfüge, mit der monatliche Kosten von 3.000 Euro für einen Pflegeheimplatz bezahlt werden könnten.