Studie prognostiziert Nullrunde beim Bürgergeld 2026
Nach einer Analyze des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) wird der Regelsatz im Bürgergeld im Jahr 2026 voraussichtlich zum zweiten Mal in Folge nicht erhöht.Dies berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die Ergebnisse der Studie.
Hintergrund der Regelsatzanpassung
Die Studienautorin Stefanie Seele erklärte, dass der Regelsatz zuvor angesichts der hohen Inflation zu stark angehoben worden sei. die Reform des Anpassungsmechanismus im Bürgergeld-Gesetz von 2023 habe das Ziel verfolgt, Transferempfänger besser vor inflation zu schützen.Die Methode koppelt die Regelsatzanpassung zweifach an die Preisentwicklung des Vorjahres. Dadurch werden kurzfristige Preisschübe nur verzögert abgebildet, und Inflationserwartungen bleiben unberücksichtigt.
Entwicklung der preissteigerungen
Für das Jahr 2023 sei die Preisentwicklung laut Seele unterschätzt worden.Im Jahr 2024 habe der Mechanismus hingegen zu einem überproportionalen Anstieg des Regelsatzes im Vergleich zur sich verlangsamenden Preisentwicklung geführt. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) habe berechnet, dass die Höhe des Bürgergeldes aktuell theoretisch zu hoch sei.
Reaktionen aus Politik und Verbänden
Timon Dzienus (Grüne), Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, kritisierte eine weitere Nullrunde oder mögliche Kürzungen des Regelsatzes als realitätsfern.Dagmar Schmidt,stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,betonte,der Regelsatz dürfe kein politischer Spielball sein und solle die Grundbedürfnisse aller Menschen sichern. Sie kündigte an, die offiziellen berechnungen und Auswirkungen möglicher Anpassungen abzuwarten.Auch Verena Bentele,Vorsitzende des Sozialverbands VdK,sprach sich gegen eine weitere Nullrunde aus und bezeichnete den Regelsatz als grundsätzlich zu gering bemessen.
Vorschläge zur Reform des Anpassungsmechanismus
Stefanie Seele vom IW erklärte, dass die neue Berechnung dazu beitrage, jährliche Diskussionen über die Höhe des Bürgergeldes zu vermeiden. Sie schlug vor, den Fortschreibungsmechanismus künftig neu zu regeln, um schneller auf Preisentwicklungen reagieren zu können. Beispielsweise könne der Durchschnitt von Prognosen des verbraucherpreisindex für das Folgejahr herangezogen werden, sobald die Inflationsrate mit mehr als drei Prozent deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank liege.So könnten Anpassungen zeitnah und in kleineren,aber regelmäßigen Schritten erfolgen und übermäßige Anpassungen mit anschließenden Nullrunden vermieden werden.