Gutachten kritisiert Mängel in kommunaler Pflegeplanung
Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung bescheinigt den kommunalen pflegeplanungen teils gravierende Mängel. Demnach werde die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen als essenziell angesehen, jedoch nur in jeder zweiten Planung thematisiert. Eine stärkere Vernetzung der Akteure sei eine Herausforderung und angesichts sinkender Personalressourcen zunehmend notwendig, um die Versorgung sicherzustellen.
Fehlende konkrete Maßnahmen
das Gutachten bemängelt zudem, dass die Planung häufig zu keinen konkreten Ergebnissen führe. Nur wenige Planungen oder Berichte enthielten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen. In vielen Fällen entstehe der eindruck, dass die Planung lediglich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erfolge, ohne daraus konkrete schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen zu ziehen.
fokus auf Zahl der Pflegebedürftigen
Als weiteres Manko wird genannt, dass der Fokus der Planungen meist auf der Anzahl der Pflegebedürftigen liege.Der künftige Pflegebedarf werde in der Regel als reine Zahl ausgewiesen, während die daraus resultierenden platz- und Personalbedarfe nur selten abgeschätzt würden.
Forderung nach umfassenderer Planung
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), fordert eine umfassendere Planung. Der Leitgedanke der Kommunen solle eine integrierte Sozialplanung sein, die über die reine Pflegestrukturplanung hinausgehe. Es gehe um familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden, Wohnen, Verkehr, einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Bewegung, Sport, Geselligkeit, Unterhaltung, Kultur und Bildung.
Berücksichtigung jüngerer Pflegebedürftiger und Datenlage
Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten stärker berücksichtigt werden. Staffler spricht sich für mehr Verbindlichkeit aus. Im Gegensatz zum Gesundheitsbereich habe es in der Pflegeversicherung bislang keine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für versorgungsverträge und Investitionskostenfinanzierung gegeben. Dies müsse sich ändern.
ein weiteres Problem sei die unzureichende Datenlage. Die Kommunen benötigten von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) habe dies bereits im Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes aufgegriffen.