Forderungen nach Verschärfung beim Zugang zum Staatsdienst
Politiker von CDU und SPD sehen die Entscheidung des rheinland-pfälzischen innenministers Michael ebling (SPD), AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren, als Vorbild für andere Bundesländer und den Bund.
Verfassungsschutz-Einschätzung als Grundlage
Der CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter betonte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes, wonach die AfD auf Bundesebene als rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft wird, Konsequenzen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben müsse. staatsbedienstete sollten die Gesellschaft schützen und nicht zur Aushöhlung der Demokratie beitragen. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen sollten daher auch andere Bundesländer und der Bund das öffentliche Dienstrecht anpassen und die Einstellungspraxis verschärfen.
Besondere Sensibilität in bestimmten Bereichen
Kiesewetter warnte insbesondere vor AfD-mitgliedern in sensiblen Bereichen wie Schulen, Justiz und Sicherheitsbehörden. Es könne nicht sein, dass Lehrkräfte im Staatsdienst Kindern und Jugendlichen extremistische Positionen vermitteln. Im Einzelfall müsse daher auch eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen.
SPD fordert ebenfalls strengere Maßnahmen
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sprach sich für strengere Regelungen aus. die AfD versuche, die Staatsgewalten von innen heraus anzugreifen, erklärte er gegenüber der zeitung. Rechtsextremismus stelle für den freiheitlichen, demokratischen rechtsstaat eine erhebliche Bedrohung dar. Fiedler betonte zudem, dass bei der AfD nicht vergessen werden dürfe, dass sie mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin kooperiere. Dadurch bestehe die gefahr, dass Russland diese Kontakte im Rahmen hybrider Kriegsführung gegen Deutschland nutze.Fiedler forderte daher, sich intensiver mit der Frage zu beschäftigen, wie aktive AfD-Mitglieder, die bereits im Staatsdienst sind, wieder entfernt werden können.