BGH bestätigt Verurteilung in Maskenaffäre
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt. dies teilten die Richter am Freitag mit.
Hintergrund und Urteile
Die Angeklagte T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte N. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Details zu den Steuervergehen
Nach den Feststellungen des Landgerichts München I erzielten die Angeklagten mit ihrem Unternehmen Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro durch die Vermittlung von Geschäften über medizinische schutzmasken. Die Angeklagte T.nutzte dabei ihre Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern. Sie beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt. Dadurch entstand ein Steuerschaden von rund 3,7 millionen Euro.
Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die Geschäftsleitung ihres unternehmens in Grünwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren.Dadurch entstand ein weiterer Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezüglich der Hinterziehung von einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskräftig.