Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil am 24. Juni
Im Verfahren um das Verbot des Magazins Compact wird das Bundesverwaltungsgericht am 24.Juni sein Urteil verkünden. Die Leipziger Richter schlossen am Mittwoch die Beweisaufnahme ab. Der ursprünglich für Donnerstag vorgesehene weitere Verhandlungstermin entfällt somit.
Hintergrund des Verfahrens
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, das Magazin Compact auf Grundlage des Vereinsgesetzes zu verbieten, rechtmäßig war. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH sowie einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Als Begründung führte sie an, das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“.
Im August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise aus. Seitdem erscheint das Magazin Compact vorläufig wieder. Mit dem nun angekündigten urteil soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Weitere juristische schritte angekündigt
Für den Fall einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die Verteidiger des Magazins bereits angekündigt, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Sie erwägen, das Bundesverfassungsgericht und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.