EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen Digital Markets Act (DMA)
Apple und Meta verstoßen gegen DMA-Verpflichtungen
Die Europäische Kommission hat gegen die Technologiekonzerne Apple und Meta hohe Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) verhängt. Wie die Behörde am Mittwoch in Brüssel mitteilte, belaufen sich die Bußgelder für Apple auf 500 Millionen Euro und für meta auf 200 Millionen euro.Apple habe laut EU-kommission gegen die sogenannte Anti-Steering-Verpflichtung verstoßen. Meta wiederum habe gegen die Verpflichtung verstoßen, Verbrauchern die Wahl eines Dienstes zu ermöglichen, der weniger personenbezogene Daten verwendet.
Intensiver Dialog ging den Entscheidungen voraus
Die Entscheidungen seien nach einem intensiven Dialog mit beiden Unternehmen getroffen worden, in dessen Rahmen Apple und Meta Gelegenheit hatten, ihre Ansichten und Argumente ausführlich darzulegen, so die EU-Kommission.
EU-Kommissionsvize Ribera betont Einhaltung europäischer Gesetze
EU-kommissionsvize Teresa Ribera erklärte, Apple und Meta hätten die Einhaltung des DMA verfehlt, indem sie Maßnahmen umgesetzt hätten, die die Abhängigkeit von gewerblichen Nutzern und Verbrauchern von ihren plattformen verstärkten. die Kommission habe daher „entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen“ gegen beide Unternehmen ergriffen, die auf klaren und vorhersehbaren Regeln basierten. Ribera betonte zudem, dass alle in der EU tätigen Unternehmen verpflichtet seien, europäische Gesetze und Werte zu respektieren.
Frist zur Umsetzung der kommissionsentscheidungen
Apple und Meta müssen laut EU-Kommission innerhalb von 60 Tagen den Entscheidungen nachkommen. Sollten sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, drohen weitere Zwangsgelder.
Weiterführender Kontext
Der Digital markets Act (DMA) ist eine EU-Verordnung, die im November 2022 in Kraft trat. Ziel der verordnung ist es, digitale Märkte fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Der DMA richtet sich insbesondere an sogenannte „Gatekeeper“, große digitale Plattformen, die zentrale plattformdienste anbieten und dadurch erheblichen Einfluss auf den digitalen Binnenmarkt haben. Die Verordnung legt klare Kriterien fest, anhand derer solche Gatekeeper identifiziert und reguliert werden können.([[1]], [[2]])