Justizministerium legt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vor
Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter zur Speicherung vergebener IP-Adressen für drei Monate verpflichten soll. Ziel ist die bessere Aufklärung von Straftaten im Internet














