Verfassungsgericht schränkt Nutzung von „Staatstrojaner“ ein
Bundesverfassungsgericht beschränkt Einsatz von Staatstrojanern
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur digitalen Überwachung durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden überwiegend bestätigt. Die Nutzung des sogenannten Staatstrojaners wurde jedoch teilweise eingeschränkt. Nach Angaben des Gerichts erklärte der Erste Senat in den Verfahren „Trojaner I“ und „Trojaner II“ lediglich einzelne Vorschriften für verfassungswidrig













