Gehölzrückschnitt erst wieder ab 1. Oktober erlaubt
Die Stadt Völklingen weist darauf hin, dass umfangreiche Rückschnitt- und Rodungsarbeiten an Gehölzen erst ab dem 1. Oktober zulässig sind. Bis zum 30. September gilt eine gesetzliche Schutzzeit zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren.
