Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen den St. Ingberter Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer abgeschlossen. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des sogenannten Bläse-Hauses hätten keinen Nachweis für ein strafbares Verhalten ergeben, teilte die Behörde mit. Das Verfahren wurde demnach gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt; eine Anklage wird nicht erhoben.
Gesamter Verkaufsprozess geprüft
Im Rahmen der Ermittlungen prüfte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben den gesamten Verkaufsprozess des Bläse-Hauses. Dabei wurden unter anderem berücksichtigt:
- die Beschlüsse der zuständigen Gremien
- ein unabhängiges Verkehrswertgutachten
- die Beauftragung eines Maklers
- eine wirtschaftsrechtliche Prüfung
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Meyer: „Einen Schlussstrich ziehen“
Oberbürgermeister Meyer äußerte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung wie folgt:
„Ich bin sehr erleichtert und dankbar, dass nach fast drei Jahren nun Klarheit geschaffen wurde. Die gegen mich erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Diese Entscheidung ist für mich persönlich, aber auch für unsere Stadtverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Sie bestätigt, dass wir sorgfältig, transparent und verantwortungsvoll gehandelt haben. Jetzt ist für mich der richtige Zeitpunkt, einen Schlussstrich unter diese belastende Zeit zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten.“
Meyer kündigte zudem an, keine weiteren rechtlichen Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die nach seiner Darstellung die Vorwürfe zu Unrecht erhoben hätten.



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