In St. Ingbert wird am Sonntag, 8. November, der erste Integrationsbeirat gewählt. Wahlberechtigte können noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, beim Wahlamt der Stadt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Wer wahlberechtigt ist
Dazu zählen nach Angaben der Stadt folgende Gruppen
- Ausländerinnen und Ausländer
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- Eingebürgerte
- Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Von Montag, 19. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober, kann das Wählerverzeichnis bei der Abteilung Zentrale Dienste im St. Ingberter Rathaus eingesehen werden. Dazu berechtigt sind ausschließlich Wahlberechtigte.
Die Öffnungszeiten
- Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Briefwahllokal
Ab Donnerstag, 22. Oktober, öffnet das Briefwahllokal. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis. Die genauen Öffnungszeiten stehen laut Stadt auf deren Webseite.







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