St. Ingbert

St. Ingbert: Wählerverzeichnis für Integrationsbeiratswahl ab 19. Oktober einsehbar

Wahl des ersten Integrationsbeirats am 8. November – Anträge auf Aufnahme ins Verzeichnis bis 16. Oktober möglich

Aktuelles aus St. Ingbert Rathaus und Außenstellen am Vormittag geschlossen

In St. Ingbert wird am Sonntag, 8. November, erstmals ein Integrationsbeirat gewählt. Das Wählerverzeichnis kann vom 19. bis 23. Oktober im Rathaus eingesehen werden.

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In St. Ingbert wird am Sonntag, 8. November, der erste Integrationsbeirat gewählt. Wahlberechtigte können noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, beim Wahlamt der Stadt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Wer wahlberechtigt ist

Dazu zählen nach Angaben der Stadt folgende Gruppen

  • Ausländerinnen und Ausländer
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • Eingebürgerte
  • Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben

Einsicht ins Wählerverzeichnis

Von Montag, 19. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober, kann das Wählerverzeichnis bei der Abteilung Zentrale Dienste im St. Ingberter Rathaus eingesehen werden. Dazu berechtigt sind ausschließlich Wahlberechtigte.

Die Öffnungszeiten

  • Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Briefwahllokal

Ab Donnerstag, 22. Oktober, öffnet das Briefwahllokal. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis. Die genauen Öffnungszeiten stehen laut Stadt auf deren Webseite.

Bildquellen

Gevita Tagesresidenz

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