Polizei St. Ingbert kündigt verstärkte Kontrollen von E-Scootern an

Beamte weisen auf häufige Verstöße bei Elektrokleinstfahrzeugen hin

Aktuelles aus St. Ingbert | Bild: Stadt St. Ingbert Polizeimeldung: Bevorstehende Kontrollen hinsichtlich E-Scootern

Die Polizei St. Ingbert plant in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von E-Scootern. Dabei geht es unter anderem um das Verbot der Nutzung in der Fußgängerzone und die Versicherungspflicht.

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Die Polizei St. Ingbert kündigt für die kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. In einer Mitteilung weist die Behörde auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin.

Fußgängerzone nicht freigegeben

Nach Angaben der Polizei ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet.

Weitere Vorschriften

Die Polizei nennt in ihrer Mitteilung weitere Regelungen für den Umgang mit E-Scootern:

  • Mit einem Elektroroller darf nur eine Person befördert werden.
  • E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen.
  • E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren.

Fahrzeuge, die diese Geschwindigkeit überschreiten, dürfen laut Polizei nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

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