Die Polizei St. Ingbert kündigt für die kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. In einer Mitteilung weist die Behörde auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin.
Fußgängerzone nicht freigegeben
Nach Angaben der Polizei ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet.
Weitere Vorschriften
Die Polizei nennt in ihrer Mitteilung weitere Regelungen für den Umgang mit E-Scootern:
- Mit einem Elektroroller darf nur eine Person befördert werden.
- E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen.
- E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren.
Fahrzeuge, die diese Geschwindigkeit überschreiten, dürfen laut Polizei nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.


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