Stadtentwässerung Homburg nimmt neue Zwischenlagerfläche in Betrieb

Fläche am Zunderbaum ermöglicht getrennte Erfassung und Prüfung von Kanalbaumaterial

Bild: Stadt Homburg Neue Zwischenlagerfläche am Zunderbaum geht in Betrieb

Die Stadtentwässerung Homburg (SeH) hat am Zunderbaum eine neue, genehmigte Zwischenlagerfläche in Betrieb genommen. Dort sollen bei Kanalbaumaßnahmen anfallende mineralische Materialien getrennt erfasst, untersucht und je nach Eignung wiederverwendet, verwertet oder entsorgt werden.

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Die Stadtentwässerung Homburg (SeH) hat eine neue, genehmigte Zwischenlagerfläche am Zunderbaum, direkt hinter dem Wertstoffzentrum, in Betrieb genommen. Oberbürgermeister Michael Forster besichtigte die Fläche gemeinsam mit dem technischen und kaufmännischen Leiter der SeH, Martin Orschekowski.

Getrennte Erfassung und Prüfung von Baumaterial

Die rund 4.000 Quadratmeter große Fläche soll es der Stadtentwässerung ermöglichen, ausgebaute Böden, Steine, Beton und vergleichbare mineralische Materialien getrennt zu erfassen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zwischenzulagern. Nach einer Prüfung wird laut Mitteilung entschieden, ob die Materialien für einen Wiedereinbau oder eine andere Verwertung geeignet sind oder entsorgt werden müssen.

OB Michael Forster erklärte dazu

„Mit der neuen Zwischenlagerfläche schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen für einen kontrollierten, rechtssicheren und nachhaltigen Umgang mit den Materialien, die bei unseren Kanalbaumaßnahmen anfallen. Wir können die Stoffe getrennt erfassen, die erforderlichen Untersuchungen durchführen und anschließend entscheiden, ob das Material wiederverwendet, verwertet oder entsorgt wird. Das stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft dar.“

Martin Orschekowski ergänzte

„Die Inbetriebnahme der Fläche ist nicht nur ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe auf den Baustellen zu verbessern, sondern dient auch dazu, die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und des Immissionsschutzrechts in unsere tägliche Arbeit zu integrieren.“

Genehmigung seit Sommer 2025

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde nach Angaben der Stadt bereits im Sommer 2025 vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes erteilt. Nach Planungen und einer rund halbjährigen Bauzeit konnte die Fläche etwa ein Jahr später in Betrieb genommen werden.

Genehmigt ist auf der Fläche die Lagerung von bis zu 800 Tonnen Boden, Steinen, Beton und vergleichbaren mineralischen Materialien sowie von bis zu 50 Tonnen teerhaltigem Aufbruch, so Orschekowski. Teerhaltiger Aufbruch wird aufgrund seiner möglichen Schadstoffbelastung getrennt erfasst und behandelt.

Hintergrund: Ersatzbaustoffverordnung

Eine zentrale Rolle für die Einrichtung der Zwischenlagerungsmöglichkeit spielt laut Mitteilung die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die am 1. August 2023 bundesweit in Kraft trat. Sie regelt den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken und soll den Einsatz von Recycling- und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen rechtssicher gestalten sowie Boden und Grundwasser vor schädlichen Veränderungen schützen.

Bei Kanalbaumaßnahmen ist eine unmittelbare Entscheidung über den Verbleib des ausgebauten Materials laut Stadt häufig nicht möglich, da die Materialien an unterschiedlichen Baustellen und in unterschiedlichen Zusammensetzungen anfallen. Eine Zwischenlagerung soll es ermöglichen, die Materialien zunächst zu erfassen, getrennt zu halten und anschließend entsprechend ihrer Eigenschaften zu untersuchen und einzustufen.

Neben der Untersuchung und Klassifizierung spielt nach Angaben der Stadt auch die Dokumentation eine Rolle. Die gesetzlichen Regelungen sollen gewährleisten, dass nachvollziehbar bleibt, welches Material woher stammt, welche Eigenschaften es besitzt und welchem Verwertungsweg es zugeführt wurde.

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