Saarbrücken – Anlässlich der Evaluierung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes (STFLG) hat die Arbeitskammer des Saarlandes das Regelwerk als wirksames Instrument gegen Lohndumping bewertet. Nach Angaben der Kammer arbeiten im Saarland derzeit 52 Prozent der Beschäftigten unter Tarifvertrag – das entspreche Platz zwei im Ländervergleich.
Gesetz soll Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern
Das STFLG verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, über verbindliche Rechtsverordnungen zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Ziel sei es, Beschäftigten mindestens tarifliche Löhne zu sichern und tarifgebundene Betriebe vor einem Unterbietungswettbewerb zu schützen.
„Öffentliche Aufträge dürfen kein Einfallstor für Lohndumping sein. Wer Steuergeld erhält, muss tarifliche Standards einhalten“,
sagte Jörg Caspar von der Arbeitskammer.
Die Kammer sieht die vergleichsweise hohe Tarifbindung im Saarland nicht als Zufall, sondern als Ergebnis politischer Steuerung – trotz eines nach eigenen Angaben strukturellen Rückgangs industrieller Arbeitsplätze im Land. Bundesweit liegt die Tarifbindung laut Arbeitskammer inzwischen unter der Hälfte der Beschäftigten, nachdem sie seit den 1990er Jahren kontinuierlich gesunken sei.
Arbeitskammer weist Bürokratie-Kritik zurück
Dem Vorwurf, das Gesetz erzeuge überbordende Bürokratie, widersprach Caspar:
„Das Gesetz ist das Gegenteil eines Bürokratiemonsters.“
Die zuständige Prüfstelle arbeite effizient und ermögliche einfache Zugänge zur Vergabe, so die Kammer. Caspar betonte:
„Das Gesetz schützt vor Dumping – nicht vor Wettbewerb.“
Prüfstelle personell knapp besetzt
Laut Evaluation wünschen sich Teile der Unternehmen nach Angaben der Arbeitskammer sogar strengere Kontrollen. Gleichzeitig sei die Prüfstelle personell knapp besetzt. Die Kammer fordert deshalb eine Aufstockung der Kapazitäten: Wer faire Löhne ernst nehme, müsse hier nachbessern.
Kammer sieht Vorbildfunktion für den Bund
Nach Einschätzung der Arbeitskammer zeigt das saarländische Modell, dass gesetzliche Regelungen den Rückgang der Tarifbindung bremsen können. Die Kammer sieht darin ein Beispiel mit Signalwirkung über die Landesgrenzen hinaus – vorausgesetzt, entsprechende Regelungen würden konsequent umgesetzt.


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