Vollsperrung der L 165 in Völklingen an zwei Juliwochenenden

Sanierungsarbeiten an der Rosseltalbrücke erfordern Sperrung der Ludweilerstraße – zweite Baustelle in Fürstenhausen kommt hinzu

Aktuelles aus Völklingen

Wegen Instandsetzungsarbeiten an der Rosseltalbrücke wird die L 165 in Völklingen an zwei Wochenenden im Juli vollgesperrt. Gleichzeitig ist im Stadtgebiet eine weitere Vollsperrung in Fürstenhausen geplant.

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Völklingen. Im Zuge der Instandsetzung der Rosseltalbrücke durch die Autobahn GmbH des Bundes wird die L 165 (Ludweilerstraße) in Völklingen an zwei Wochenenden vollgesperrt. Betroffen ist der Abschnitt der L 165 unterhalb des Brückenbauwerks.

Zwei Vollsperrungen im Juli

Die Sperrungen gelten zu folgenden Zeiten

  1. Freitag, 3. Juli 2026, 9 Uhr, bis Montag, 6. Juli 2026, 5 Uhr
  2. Freitag, 10. Juli 2026, 9 Uhr, bis Montag, 13. Juli 2026, 5 Uhr

Die Umleitung wird laut Mitteilung großräumig über Wehrden, Schaffhausen, Wadgassen, Werbeln, Ludweiler und Geislautern ausgeschildert. Ortskundige können – sofern keine weiteren Sperrungen entgegenstehen – auch andere Strecken innerhalb des Stadtgebiets nutzen.

Weitere Baustelle in Fürstenhausen

Parallel dazu kommt es im Stadtgebiet zu einer weiteren Verkehrseinschränkung: Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat angekündigt, den Kreisverkehr in Fürstenhausen im Zuge der Sanierung der L 271 ab Dienstag, 7. Juli, für voraussichtlich vier Wochen vollzusperren.

Mehrere Baustellen gleichzeitig

Nach Angaben der Stadt Völklingen werden in den Sommerferien bewusst mehrere Straßen- und Brückenbaumaßnahmen gleichzeitig umgesetzt, da das Verkehrsaufkommen in dieser Zeit geringer ist. Eine Verschiebung einzelner Maßnahmen – etwa in die Herbstferien – sei aufgrund der Dringlichkeit sowie technischer und verkehrssicherheitsrelevanter Erfordernisse nicht möglich.

Die Stadt begleite die Planungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und versuche, Überschneidungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder zeitlich zu entzerren. Die Festlegung der Ausführungszeiträume und Umleitungsstrecken obliege jedoch den jeweils zuständigen Baulastträgern – im Fall der Rosseltalbrücke der Autobahn GmbH des Bundes, im Fall der L 271 dem LfS.

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