Die Stadt Völklingen teilt mit, dass kulturtreibende Vereine im Gemeindebezirk Völklingen wieder Förderanträge stellen können. Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer kürzlich neu beschlossenen Richtlinie und wird über den Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen vergeben.
Ziel der Förderung
Mit der Förderung soll laut Mitteilung das kulturelle Engagement der Vereine im Gemeindebezirk anerkannt und unterstützt werden. Dies betrifft die Stadtteile Stadtmitte, Heidstock, Fenne, Fürstenhausen, Röchlinghöhe, Luisenthal, Wehrden und Geislautern.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine mit Sitz in Völklingen, deren kulturelle Aktivitäten überwiegend im Gemeindebezirk stattfinden oder sich maßgeblich darauf beziehen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Dachverbände oder Zusammenschlüsse von Vereinen
- sporttreibende beziehungsweise sportfördernde Vereine
- Vereine, die im Rahmen der Brauchtumspflege bereits durch den Ortsrat gefördert werden
Fristen und Antragstellung
Für den aktuellen Förderzeitraum können Anträge bis zum 31. August 2026 eingereicht werden. Antragsformular und Förderrichtlinien stehen auf der Internetseite der Stadt Völklingen zum Download bereit.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, nachdem der Haushalt für das Jahr 2026 in Kraft getreten ist.
Kontakt
Auskunft erteilt der Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek der Stadt Völklingen unter der Telefonnummer 06898/13-2121 oder per E-Mail an kultur@voelklingen.de.



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