Völklingen: Kulturvereine können wieder Förderanträge stellen

Ortsrat vergibt Fördermittel nach neuer Richtlinie – Frist endet am 31. August 2026

Aktuelles aus Völklingen

Kulturtreibende Vereine im Gemeindebezirk Völklingen können ab sofort Förderanträge einreichen. Grundlage ist eine neu beschlossene Richtlinie, über die Vergabe entscheidet der Ortsrat.

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Die Stadt Völklingen teilt mit, dass kulturtreibende Vereine im Gemeindebezirk Völklingen wieder Förderanträge stellen können. Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer kürzlich neu beschlossenen Richtlinie und wird über den Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen vergeben.

Ziel der Förderung

Mit der Förderung soll laut Mitteilung das kulturelle Engagement der Vereine im Gemeindebezirk anerkannt und unterstützt werden. Dies betrifft die Stadtteile Stadtmitte, Heidstock, Fenne, Fürstenhausen, Röchlinghöhe, Luisenthal, Wehrden und Geislautern.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine mit Sitz in Völklingen, deren kulturelle Aktivitäten überwiegend im Gemeindebezirk stattfinden oder sich maßgeblich darauf beziehen.

Nicht antragsberechtigt sind

  • Dachverbände oder Zusammenschlüsse von Vereinen
  • sporttreibende beziehungsweise sportfördernde Vereine
  • Vereine, die im Rahmen der Brauchtumspflege bereits durch den Ortsrat gefördert werden

Fristen und Antragstellung

Für den aktuellen Förderzeitraum können Anträge bis zum 31. August 2026 eingereicht werden. Antragsformular und Förderrichtlinien stehen auf der Internetseite der Stadt Völklingen zum Download bereit.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ortsrat des Gemeindebezirks Völklingen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, nachdem der Haushalt für das Jahr 2026 in Kraft getreten ist.

Kontakt

Auskunft erteilt der Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek der Stadt Völklingen unter der Telefonnummer 06898/13-2121 oder per E-Mail an kultur@voelklingen.de.

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