Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts zu Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion outlet
Gericht erklärt Sonderregelung für nichtig
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat die rheinland-pfälzische Landesverordnung über zusätzliche Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet für nichtig erklärt.
Reaktion von Saarbrückens Oberbürgermeister
Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt begrüßt das urteil des gerichts und bezeichnet es als einen Sieg für Fairness.
Bildquellen
- Aktuelles Aus Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken


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